17.04.2026

Lex Koller erklärt: Immobilienkauf in der Schweiz für Ausländer

Der Erwerb von Immobilien in der Schweiz ist für Ausländer klar geregelt – und oft komplexer als gedacht. Die sogenannte Lex Koller bestimmt, wer in der Schweiz Grundstücke und Wohneigentum kaufen darf und wann eine Bewilligung erforderlich ist.

Was ist die Lex Koller?

Die Lex Koller ist ein Bundesgesetz, das seit 1961 den Erwerb von Immobilien durch Ausländer einschränkt. Das heute gültige Gesetz stammt aus dem Jahr 1983 und regelt insbesondere:

  • welche Käufe bewilligungspflichtig sind

  • wer als „Person im Ausland“ gilt

  • welche Ausnahmen bestehen

Die Umsetzung erfolgt durch die Kantone, weshalb regionale Unterschiede möglich sind.

Wer fällt unter die Lex Koller?

Grundsätzlich betrifft das Gesetz:

Ausländer mit Wohnsitz im Ausland

Diese benötigen in den meisten Fällen eine Bewilligung für Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder Bauland. Auch juristische Personen mit ausländischem Einfluss sind betroffen.

Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz ohne C-Bewilligung

Wer weder EU-/EFTA-Bürger ist noch eine Niederlassungsbewilligung besitzt, unterliegt ähnlichen Einschränkungen wie Personen im Ausland.

Wer ist nicht betroffen?

Nicht der Lex Koller unterstellt sind:

  • Schweizer Staatsbürger (auch Doppelbürger)

  • EU-/EFTA-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz

  • Personen mit Niederlassungsbewilligung (C)

In bestimmten Fällen können auch Personen mit B-Bewilligung Wohneigentum erwerben – sofern sie ihren Lebensmittelpunkt nachweislich in die Schweiz verlegen.

Welche Ausnahmen gibt es?

Trotz der Einschränkungen existieren wichtige Möglichkeiten.

Ferienimmobilien können in bestimmten Regionen erworben werden, allerdings im Rahmen eines jährlichen Kontingents und mit begrenzter Wohn- und Grundstücksfläche.

Gewerbeimmobilien sind für Ausländer besonders interessant, da sie in der Regel ohne Bewilligung erworben werden können – unabhängig davon, ob sie selbst genutzt oder vermietet werden.

Auch bei Erbschaften oder innerhalb der Familie bestehen Ausnahmen von der Bewilligungspflicht.

Nachweispflicht: Lebensmittelpunkt in der Schweiz

Wer als Ausländer ohne C-Bewilligung eine Immobilie erwerben möchte, muss umfassend belegen, dass sich der Lebensmittelpunkt in der Schweiz befindet.

Dazu gehören unter anderem:

  • Wohnsitzbestätigung

  • Steuerpflicht in der Schweiz

  • Nachweise zur familiären Situation

  • Abmeldung im Ausland

Wie auf Seite 8–9 des Dokuments beschrieben, prüft das Grundbuchamt diese Nachweise sehr genau und kann bei Unklarheiten eine zusätzliche Bewilligung verlangen.

Überblick: Wer darf was kaufen?

Zusammengefasst gilt:

  • EU-/EFTA-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz können Immobilien frei erwerben

  • Ausländer mit Wohnsitz im Ausland sind stark eingeschränkt

  • Nicht-EU/EFTA-Bürger ohne C-Bewilligung unterliegen strengen Regeln

  • Gewerbeimmobilien sind meist frei erwerbbar

Diese Unterschiede zeigen, wie entscheidend Aufenthaltsstatus und Nutzungszweck sind.

Fazit: Lex Koller einfach erklärt

Die Lex Koller ist ein zentrales Regelwerk für den Schweizer Immobilienmarkt. Sie schützt den Markt vor übermässiger ausländischer Nachfrage und schafft gleichzeitig klare Rahmenbedingungen für Investitionen.

Entscheidend sind vor allem der Aufenthaltsstatus, die Nutzung der Immobilie sowie eine individuelle Prüfung jedes Einzelfalls.